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Förderung Ihrer PV Anlage! MwSt. Befreiung

In vielen Ländern gibt es eine Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Die genauen Bedingungen und Regelungen können jedoch je nach Land und Region unterschiedlich sein. Hier sind einige allgemeine Informationen:

Solaranlage günstiger durch MwSt. Befreiung

In Deutschland sind Photovoltaikanlagen, die zum Zweck der Stromerzeugung genutzt werden, gemäß § 12 Nr. 1b UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiung gilt jedoch nur, wenn der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und der Betreiber eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält. Wenn der erzeugte Strom dagegen selbst verbraucht oder gespeichert wird, fällt in der Regel die normale Mehrwertsteuer an.

In Österreich gibt es ebenfalls eine Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, die dem Zweck der Stromerzeugung dienen. Die Befreiung gilt jedoch nur, wenn der Betreiber den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist und eine Einspeisevergütung erhält. Wenn der Strom selbst verbraucht oder gespeichert wird, fällt die normale Mehrwertsteuer an.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen zur Mehrwertsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen von Land zu Land unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld bei den zuständigen Behörden oder einem Steuerberater über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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